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Geschäftsbedingungen der Lungwitz GmbH
I. Allgemeines
Diese unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere geschäftlichen Beziehungen, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen und unter Einschluss etwaiger Beratungsleistungen oder ähnlichem.
Bedingungen des Bestellers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprochen haben.
II. Angebote und Abschlüsse
Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Mündliche Nebenabreden haben ohne unsere schriftliche Bestätigung keine Gültigkeit.
Alle in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten und elektronischen Medien veröffentlichen Angaben sind unverbindlich, es sei denn, wir bezeichnen sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich.
III. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Lager netto Kasse, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, oder bei nicht bei uns lagernder Ware, ab Herstellerlager, soforn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Preise ausschließlich Verpackung.
Werden nach Vertragsabschluß Frachten, Abgaben wie Steuern, Zölle, Gebühren und ähnliches eingeführt, oder erhöht, sind wir berechtigt, den Kaufpreis entsprechend zu erhöhen.
IV. Zahlung und Verrechnung
Unsere Lieferungen sind grundsätzlich sofort nach Rechnungsdatum in bar zu zahlen. Warenlieferungen unter 100,00€ werden mit einem Mindermengenzuschlag von 10,00 € berechnet. Unsere Techniker sind berechtigt Reparaturrechnungen vor Ort in bar zu kassieren. Skonto wird nicht gewährt, es sei denn, es ist schriftlich vermerkt. Skonto gilt nur dann als zulässig, wenn die Zahlung innerhalb der angegebenen Skontofrist nach Rechnungdatum in bar zu unserer entsprechenden Verfügung steht und alle frühreren fälligen Rechnungen beglichen sind.
Wir sind nicht verpflichtet Wechsel oder Schecks anzunehmen. Die Hereinnahme erfolgt erfüllungshalbar. Wir sind berechtigt, vom Besteller vom Fälligkeitstage ab Zinsen in Höhe der von uns selbst zu zahlenden Kreditkosten zu berechnen. Jede Mahnung wird mit 15,00€ Mahngebühren berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgebrachter Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen sonst nicht eingehalten werden, oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen, kaufmännischen Wissen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse und/oder uns genehmen Sicherheiten und/oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlagen. Wir sind berechtigt, mit unseren Forderungen gegen die des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrunde aufzurechnen, auch wenn gegenseitige Forderungen verschieden fällig sind. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenstände des Bestellers sind nicht statthaft.
V. Lieferfristen und termine / Warenrückgabe
Alle Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt. Zugesagte Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät. Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, sowie bei unvorhergesehenen Ereignissen berechtigen uns die Lieferung um die Dauer der Behinderung aufzuschieben. Ein dem Besteller oder uns zustehendes Rücktrittsrecht bezieht sich gründsätzlich auf den noch nicht erfüllten Teil eines jeden Vertrages. Warenrückgabe erfolgt nur mit unserer Absprache. Durch den Besteller zurückgeschickte Ware, ohne unsere Zustimmung, wird nicht angenommen. Erfolgt unsere Zustimmung, wird die Ware mit 20% Rücknahmegebühren vom Rechnungsbetrag, zzgl. Kosten für Versand und Verpackung, zurückgenommen. Sonderanfertigung und dekorriertes Porzellan sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen.
VI. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsweise) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchen Rechtsgrund einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Zahlungen, auch Wechsel oder Schecks gelten erst dann als Zahlung, wenn der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist und wir uns aus den Wechselhaftung befreit sind, so dass der vereinbarte Eigentumsvorbehalt mit allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen ( unbeschadet weitergehender Vereinbarungen) zumindest bis zur Einlösung des Wechsels zu unserem Gunsten bestehen bleibt. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgestzt, dass er mit seinem Arbeitnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart hat und das die Forderungen aus der Weiterveräußerung entsprechend vorstehendem an uns übergeht. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. das Recht des Bestellers, die Vorbehaltsware zu besitzen und weiterzuveräußern, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag nicht erfüllt. Wir sind dann ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung berechtigt, das Betriebsgelände des Bestellers zu betreten und die Vorbehaltsware selbst in Besitz zu nehmen und sie , unbeschadet der Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen des Bestellers uns gegenüber, durch freihändigen Verkauf oder im Wege einer Versteigerung bestmöglich zu verwerten. Der Verwertungserlös wird dem Besteller nach Abzug der Kosten auf seine Verbindlichkeiten angerechnet.
VII. Versand und Gefahrenübergang, Teillieferungen, fortlaufende Auslieferung
Die Ware wird, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, in Ein-Weg-Verpackungen geliefert. Versandweg und Versandmittel sind unserer Wahl überlassen. Der Besteller entsorgt das Verpackungsmaterial. Werden wir als Spediteur tätig, gelten die allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen. Versandfertige Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Geschieht das nicht, sind wir berechtigt, die Ware nach entsprechender Benachrichtung nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen. Der Gefahrenübergang erfolgt mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer. Wir sind zu Teillieferungen und geringfügig, branchenüblicher Mehr- oder Minderleistungen der abgeschlossenen Menge berechtigt. Dies gilt insbesondere bei der Lieferung von dekoriertem Porzellan.
VIII. Mängelrüge und Gewährleistung
Mänge sind unverzüglich nach Entdecken schriftlich anzuzeigen. Mängelrügen sind nach Ablauf von 7 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort ausgeschlossen. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische und elektrochemische oder elektronischen Einflüsse, sofern sie nicht durch ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind. Die Gewährleistungszeit beträgt 6 Monate ab Kaufdatum. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beinhaltet die Ausbesserung der Ersatzlieferung aller derjenigen Teile, die innerhalb des Gewährleistungszeitraumes nachweislich infolge eines vor Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt worden sind. Wir sind auch berechtigt den etwa vorhandenen Minderwert zu erstatten. Ausgebaute Teile werden unser Eigentum. Ist uns eine Nachbesserung nicht gelungen, kann der Besteller zurücktreten. ist die Ware bereits eingebaut steht dem Besteller lediglich ein Minderungsrecht zu. Wir sind zur Zurückhaltung der Ersatzlieferung oder Nachbesserung berechtigt, wenn der Besteller seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Magdeburg, es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
X. salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise ungültig sein, werden jedoch nicht die AGB insgesamt ungültig.
Geschäftsführerin: Frau Inge Lungwitz
Sitz der Gesellschaft : Magdeburg
Registergericht: Amtsgericht Magdeburg
HRB Nr. 5010
Steuer Nr. 102/107/04391
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